Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.   Anmeldung und Zahlungsbedingungen

 

Die Anmeldung zu Lehrgängen hat über das Anmeldeformular der Website oder schriftlich zu erfolgen. Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung/Rechnung verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn, die Lehrgangsgebühr spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr richtet sich nach den vereinbarten Zahlungs- und Stornobedingungen und bleibt auch bei Nichtteilnahme gemäß diesen Bestimmungen aufrecht. Bitte achten Sie darauf, die richtige IBAN des jeweiligen Fachbereichskontos zu verwenden oder den QR-Code auf der Zahlungsanweisung zu nutzen. In der Lehrgangsgebühr ist keine Mehrwertsteuer enthalten. Der Lehrgang wird im Auftrag vom Verein für Gesundheitsvorsorge durchgeführt.

In- und Auslandsbankspesen sind vom/von der TeilnehmerIn zu tragen.

 

2. Stornierung durch den/die TeilnehmerIn

 

Eine Abmeldung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.

 

Stornogebühren:

 

90–61 Tage vor Beginn:    25 % der Lehrgangsgebühr

60–31 Tage vor Beginn:    50 % der Lehrgangsgebühr

30–15 Tage vor Beginn:    75 % der Lehrgangsgebühr

ab 14 Tage vor Beginn:     100 % der Lehrgangsgebühr

bzw. Nichterscheinen:        100 % der Lehrgangsgebühr

 

Zusätzlich wird für die Bearbeitung eines Stornofalles eine Bearbeitungsgebühr von EUR 40,00 verrechnet. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse, berufliche Verhinderung oder sonstige persönliche Gründe entbinden nicht von den vereinbarten Stornobedingungen.

Der Abschluss einer Stornoversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Bei Fragen zu Versicherungsleistungen oder zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung wenden sie sich bitte direkt an ein Versicherungsunternehmen oder ihre persönliche Versicherungsberatung. Das FBZ Klagenfurt übernimmt hierfür keine Beratung oder Haftung.

 

3. ErsatzteilnehmerIn/Wartelistenplätze

 

Findet die angemeldete Person selbstständig eine fachlich geeignete Ersatzperson, welche sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und den Kursplatz übernimmt, entfallen die Stornokosten. Die bloße Existenz einer Warteliste begründet keinen Anspruch auf Entfall von Stornokosten.

 

4. Kulanzumbuchungen

 

Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen erfolgen ausschließlich freiwillig und aus Kulanz durch das FBZ Klagenfurt. Bereits entstandene Kurskosten, Stornokosten oder Zahlungsverpflichtungen bleiben auch bei einer Kulanzumbuchung vollständig aufrecht. Für Kulanzumbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 40,00 verrechnet. Mit Zustimmung zu einer Kulanzumbuchung bestätigt der/die TeilnehmerIn ausdrücklich, dass bereits entstandene Storno- bzw. Kurskosten unabhängig von der Teilnahme am Ersatztermin bestehen bleiben.

 

5. Referentenwechsel und organisatorische Änderungen

 

Das FBZ Klagenfurt behält sich organisatorische Änderungen vor. Dazu zählen insbesondere Änderungen von Terminen, Räumlichkeiten, Unterrichtszeiten oder ReferentInnen. Diese Änderungen stellen keinen Stornogrund dar, sofern die wesentlichen Lehrgangsinhalte erhalten bleiben.

 

6. Absage durch den Veranstalter

 

Bei Ausfall eines Lehrgangs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit eines Referenten oder sonstiger organisatorischer Gründe werden bereits entrichtete Lehrgangsgebühren rückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Reise-, Unterkunfts-, Verdienstentgangs- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen.

 

7. Zahlungen, Mahnwesen und Zahlungsverzug

 

Die Lehrgangsgebühr ist spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Teilzahlungen oder Ratenzahlungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem FBZ Klagenfurt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

 

Bei Zahlungsverzug werden folgende Mahnspesen verrechnet:

 

Zahlungserinnerung:                         kostenfrei

1. Mahnung:                                        EUR 5,00

2. Mahnung:                                        EUR 10,00

 

Erfolgt trotz zweiter Mahnung keine fristgerechte Zahlung, wird die offene Forderung ohne weitere Ankündigung an ein Inkassobüro oder zur gerichtlichen Geltendmachung übergeben. Sämtliche dadurch entstehenden gesetzlich zulässigen Kosten der Forderungsbetreibung gehen zu Lasten des Schuldners bzw. der Schuldnerin.

 

8. Datenschutz

 

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn einverstanden, Informationen zu Fortbildungen des FBZ Klagenfurt per E-Mail zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

 

9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

 

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Klagenfurt am Wörthersee. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Fachbereich PHYSIOTHERAPIE:

Verein für Gesundheitsvorsorge

IBAN: AT82 3900 0000 0540 5501

BIC: RZ KT AT 2 K

 

Fachbereich LOGOPÄDIE:

Verein für Gesundheitsvorsorge

IBAN: AT29 3900 0001 0540 5501

BIC: RZ KT AT 2 K

 

Fachbereich ERGOTHERAPIE:

Verein für Gesundheitsvorsorge

IBAN: AT73 3900 0002 0540 5501

BIC: RZ KT AT 2 K

 

Fachbereich HEBAMMEN:

Verein für Gesundheitsvorsorge

IBAN: AT20 3900 0003 0540 5501

BIC: RZ KT AT 2 K

 

Fachbereich DIÄTOLOGIE:

Verein für Gesundheitsvorsorge

IBAN: AT11 3900 0005 0540 5501

BIC: RZ KT AT 2 K

 

STAND März 2026